Am 21. Oktober 2026 haben sich die Mitgliedstaaten der EU auf ihre Verhandlungsposition zum Digital Omnibus geeinigt, einem Paket, das unter anderem die Regeln für Cookies vereinfachen soll. Für die Webanalyse steckt darin eine kleine Sensation: Reichweitenmessung im eigenen Auftrag soll keine Einwilligung mehr brauchen.
Gesetz ist das noch nicht. Aber wenn es so kommt, wäre einwilligungsfreie Webanalyse keine Grauzone mehr, sondern klar geregelt. Und datensparsame, selbst betriebene Werkzeuge wie Matomo hätten die besten Karten.
Was der Rat beschlossen hat
Die Cookie-Regeln bleiben nach dem Willen des Rats in der ePrivacy-Richtlinie, in einem neu gefassten Artikel 5 Absatz 3. Die Kommission hatte im November 2025 vorgeschlagen, sie in die DSGVO zu verschieben.
Grundsätzlich gilt weiter: Wer etwas auf einem Gerät speichert oder dort ausliest, braucht eine Einwilligung. Neu ist eine abschließende Liste von sechs Zwecken, für die das ohne Einwilligung erlaubt ist, soweit es allein dafür nötig ist:
- eine Nachricht über ein Netz übertragen
- einen Dienst bereitstellen, den der Nutzer ausdrücklich angefordert hat, etwa die gewählte Sprache oder den Warenkorb
- Reichweitenmessung im eigenen Auftrag: anonyme, zusammengefasste Zahlen zur Nutzung eines Online-Dienstes
- Reichweitenmessung für Medien nach dem Europäischen Medienfreiheitsgesetz
- die technische Sicherheit des Dienstes oder des Geräts
- die Messung kontextbezogener Werbung, die ohne personenbezogene Daten und ohne Profile auskommt
Dazu kommt: Eine Einwilligung muss sich mit einem Klick ablehnen lassen. Nach einer Ablehnung darf eine Website frühestens nach vier Monaten erneut fragen, die Kommission wollte sechs. Gestrichen hat der Rat dagegen das automatische Einwilligungssignal aus dem Browser, das die Kommission vorgeschlagen hatte.
Reichweitenmessung: was dazugehört und was nicht
Die Ausnahme ist an klare Bedingungen geknüpft. Die Messung übernimmt der Betreiber der Website selbst oder ein Dienstleister in seinem Auftrag. Die erhobenen Daten dienen nur der Messung, sie werden nicht an Dritte weitergegeben und nicht mit Daten Dritter zusammengeführt.
Die Erwägungsgründe werden noch deutlicher: Es soll kein Verhalten einzelner Nutzer analysiert werden, und die Daten werden auch nicht mit Daten aus anderen Diensten desselben Anbieters oder mit Analysedaten anderer Websites verknüpft. Die zusammengefassten Ergebnisse dürfen dagegen weitergegeben werden.
Ohne Einwilligung, nach dem Ratstext
- Besuche, Seitenaufrufe, Einstiegsseitenals zusammengefasste Berichte
- Kampagnen, Ziele und Conversionsals Zahlen für die eigene Auswertung
- Messung durch einen Dienstleisterin Ihrem Auftrag, etwa Hosting und Betrieb von Matomo
- Berichte weitergebenanonym und zusammengefasst, etwa an Ihre Agentur
Braucht weiter eine Einwilligung
- Daten an WerbeplattformenConversions an Google Ads oder Meta, Remarketing
- Einzelne Besucher auswertenBesucherprofile und Sitzungsaufzeichnungen
- Mit anderen Daten verknüpfenCRM, Login, andere eigene Dienste oder Analysedaten anderer Websites
- Tools mit eigenen Zweckenwenn der Anbieter die Daten selbst auswertet oder weiterverwendet
Warum das die Grauzone beenden würde
Heute gilt in Deutschland § 25 TDDDG. Wer Informationen auf einem Gerät speichert oder dort ausliest, braucht eine Einwilligung, es sei denn, es ist unbedingt nötig. Reichweitenmessung gehört nicht zu diesen Ausnahmen.
Wer Matomo ohne Einwilligung einsetzt, verzichtet deshalb auf Cookies und auf das Auslesen von Geräteeigenschaften und stützt die übrige Verarbeitung auf das berechtigte Interesse. Wie das technisch aussieht, steht im Ratgeber Matomo ohne Cookies. Das ist gut vertretbar, bleibt aber eine Frage der Auslegung: Der Europäische Datenschutzausschuss legt den Zugriff auf das Gerät in seinen Leitlinien 2/2023 weit aus, und nicht jede Aufsichtsbehörde sieht es gleich. In Frankreich gibt es dagegen schon heute eine Ausnahme der CNIL für Reichweitenmessung unter Bedingungen.
Mit dem Digital Omnibus käme eine ausdrückliche Regel für die ganze EU. Einwilligungsfreie Reichweitenmessung hinge dann nicht mehr an Auslegungen, sondern an Bedingungen, die sich prüfen und dokumentieren lassen. Je nach Auslegung dürfte Matomo dann sogar wieder Cookies setzen, etwa um wiederkehrende Besucher besser zu erkennen, solange die Daten nur in die zusammengefassten Berichte fließen.
Warum Matomo On-Premise gut passt
Die Bedingungen lesen sich fast wie die Beschreibung eines selbst betriebenen Matomo:
- Eigener Server: Die Daten liegen bei Ihnen oder bei einem Dienstleister in Ihrem Auftrag. Kein Anbieter nutzt sie für eigene Zwecke.
- Nichts geht an Dritte: Matomo schickt von sich aus keine Besucherdaten an Werbe- oder Analyseplattformen.
- Alles einstellbar: Cookies, gekürzte IP-Adressen, Aufbewahrungsfristen, Besucherprofile und User-ID lassen sich so einstellen, wie es die Bedingungen verlangen.
- Nachweisbar: Die Konfiguration lässt sich dokumentieren und bei Bedarf prüfen.
Werkzeuge, deren Anbieter die Daten auch selbst auswertet, mit anderen Websites zusammenführt oder für Werbung nutzt, passen dagegen nicht zu diesen Bedingungen.
Was das heute bedeutet
Noch gilt das heutige Recht. Das Europäische Parlament hat seine Position noch nicht beschlossen, erst danach beginnen die Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission, der Trilog. Der Text kann sich dabei noch ändern. Ist die Verordnung verabschiedet, haben die Mitgliedstaaten bis zu 24 Monate, um die Cookie-Regeln in nationales Recht umzusetzen, in Deutschland voraussichtlich im TDDDG.
Bis die neuen Regeln gelten, vergehen also mindestens zwei Jahre. Trotzdem lohnt es sich, schon jetzt vorzubereiten:
- Nichts überstürzen: Das Consent-Banner bleibt, wie es ist, solange die neuen Regeln nicht gelten.
- Messung und Marketing trennen: Legen Sie im Tag Manager fest, welche Tags reine Reichweitenmessung sind und welche Daten an Werbeplattformen gehen. Dann ist später schnell umgestellt.
- Datenflüsse kennen: Notieren Sie, welche Daten Ihr Analysewerkzeug verlassen, etwa über eine Conversions API oder Exporte.
- Matomo datensparsam einstellen: cookielos, ohne Feature-Erkennung und mit gekürzter IP-Adresse. Das passt heute und voraussichtlich auch morgen.
Und Sie?
Würden Sie Ihr Consent-Banner entschlacken, sobald Reichweitenmessung ohne Einwilligung erlaubt ist, oder bleibt aus Vorsicht alles, wie es ist? Und wie plant man für ein Gesetz, das noch mindestens zwei Jahre entfernt ist? Ich freue mich über Ihre Sicht, per Nachricht oder auf LinkedIn.
Wenn Sie Ihr Matomo schon jetzt so aufstellen möchten, dass es zu den künftigen Bedingungen passt, helfe ich bei Cookieless & Datenschutz-Einstellungen. Dieser Beitrag ordnet den Ratstext technisch ein, die rechtliche Bewertung Ihres Setups bleibt bei Ihrer Rechtsberatung.
Quellen
Stand: 29. Oktober 2026
- Rat der EU: Verhandlungsmandat zum Digital Omnibus, Dokument 14756/26 vom 22. Oktober 2026 (PDF, englisch)
- Rat der EU: Pressemitteilung vom 21. Oktober 2026 (englisch)
- PPC Land: EU Council agrees 4-month cookie re-ask wait for Digital Omnibus talks
- Europäischer Datenschutzausschuss: Leitlinien 2/2023 zum technischen Anwendungsbereich von Art. 5 Abs. 3 ePrivacy-Richtlinie (englisch)
- § 25 TDDDG
- CNIL: Reichweitenmessung auf Websites und in Apps (englisch)
